Immobilien als Kapitalanlagen

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage gewählt hat, den muss wenig interessieren, ob die Börsenkurse steigen oder gerade Flaute herrscht. Denn eine Immobilie ist in der Regel frei von großen Preisschwankungen. Daher ist die Immobilie als Kapitalanlage vor allem für sicherheitsorientierte Anleger geeignet.

Mit einer Immobilie als Kapitalanlage können Sie über viele Jahre hinweg Einnahmen erzielen und Steuervorteile nutzen. Später bessern die Mieteinkünfte Ihre Rente auf.

Der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage

Sie kaufen eine Eigentumswohnung, die sich leicht vermieten lässt. Für die Finanzierung nehmen Sie ein Hypothekendarlehen auf. Die gesamten Schuldzinsen, die Erhaltungs- und Verwaltungskosten und die Abschreibungen für die Immobilie gelten dann als Werbungskosten, die Sie von den Mieteinnahmen der Immobilie abziehen können.

Im Ergebnis haben Sie Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die Sie steuermindernd mit Ihrem Einkommen verrechnen können.

Einkünfte aus der Kapitalanlage Immobilie

Wenn die Immobilie weitgehend abbezahlt und abgeschrieben ist, dreht sich die Kalkulation: Sie erzielen zusätzliche Einkünfte mit der Immobilie als Kapitalanlage. Im Idealfall aber erst, wenn Sie in Rente sind. Dann fallen wenig Steuern an und Sie haben eine zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand.

Die Vorteile einer Immobilie als Kapitalanlage:

  • Geringe Wertschwankungen bei Immobilien als Kapitalanlage
  • Vermögen wird mit Immobilie als Kapitalanlage schrittweise aufgebaut
  • Steuerliche Begünstigung von Immobilien als Kapitalanlage
  • Zusätzliches Einkommen im Alter durch Vermietung

    Kontakt

      Ihr Name: (Pflichtfeld)

      Ihre E-Mail (Pflichtfeld)

      Ihre Telefonnummer

      Betreff (Pflichtfeld)

      Ihre Nachricht


      Lesen Sie bitte vor dem Versand Ihrer Benachrichtigung die datenschutzrechtlichen Belehrungen und Hinweise und klicken Sie zur Bestätigung Ihrer Kenntnissnahme auf das nebenstehende Kästchen. Erst nach Lesen und Bestätigung der datenschutzrechtlichen Belehrung ist der Versand der E-Mail möglich.

      Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.

      Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie uns einen formlosen Widerruf per E-Mail schicken.

      Nachricht versenden: